Honorar Kunstexpertisen
Vorgutachten nach zur Verfügung gestellten Abbildungen, d.h. erste kunsthistorische und vorläufige technische Einordnung sowie Auskunft darüber, ob es angezeigt erscheint, mit Hinblick auf den vermuteten Wert des Objektes detailliertere Untersuchungen vorzunehmen.
pro Objekt 55 Euro
Die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachten setzt die Untersuchung der Kunstgegenstände im Original voraus. In einigen wenigen Fällen reichen auch Photographien aus, wenn diese in sehr hoher Auflösung vorliegen.
Gutachten anhand von Abbildungen oder den Untersuchungsergebnissen am Original für Kunstobjekte bis zu einem Wert von 10.000 Euro: Darin detaillierte kunsthistorische Zuschreibung oder Einordnung sowie Echtheitsbestätigung, Zustandsdokumentation und Werteinschätzung:
Grundgebühr 320 Euro
Gutachten zu Kunstobjekte in einem Wert zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro: Darin detaillierte kunsthistorische Zuschreibung oder Einordnung sowie Echtheitsbestätigung, Zustandsdokumentation und Werteinschätzung:
Grundgebühr 320 Euro zzgl. 4 % des Wertes
Gutachten zu Kunstobjekte in einem Wert zwischen 50.001 Euro und 75.000 Euro: Darin detaillierte kunsthistorische Zuschreibung oder Einordnung sowie Echtheitsbestätigung, Zustandsdokumentation und Werteinschätzung:
Grundgebühr 320 Euro zzgl. 3,5 % des Wertes
Gutachten zu Kunstobjekte in einem Wert über 75.000 Euro: Darin detaillierte kunsthistorische Zuschreibung oder Einordnung sowie Echtheitsbestätigung, Zustandsdokumentation und Werteinschätzung:
Grundgebühr 500 Euro zzgl. 3 % des Wertes
Nach der Erstellung eines Gutachtens erhalten Sie auf Wunsch eine kostenlose Restaurierungs- und Verkaufsberatung.
Bei Auftragvergabe von mehreren Gutachten können Pauschalpreise vereinbart werden.
Honorar Hausratschätzungen
Für die Schätzung von hochwertigem Haushaltsgut, Erstellung eines Inventars und Dokumentation einer Sammlung bzw. ein Schadensgutachten wird ein Stundensatz von 85 Euro berechnet. Der Tagessatz à 8 Stunden beträgt 680 Euro. Optional ist bei größeren Aufträgen die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Gesondert berechnet werden die Fahrtkosten, Hotelkosten und ein Spesensatz von 40 Euro pro Tag. Alle Honorarsätze verstehen sich zzgl. Mwst.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungssumme kann entweder bei persönlicher Übergabe der Gutachten, per Vorkasse oder per Nachnahme beglichen werden. Alle angegebenen Honorare verstehen sich zzgl. 19 % Mwst. Gerichtsstand ist Heidelberg.
Dr. Rainer Stüwe
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gemälde und Handzeichnungen 1550 – 1800 (IHK Rhein-Neckar Mannheim)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hausrat mit Schwerpunkt gehobener Hausrat (IHK Rhein-Neckar Mannheim)
Lorenz Strauch ( 1554 - 1630): Portrait einer Nürnberger Patrizierin
Italienische Brosche um 1840 mit Mikro-Mosaik in Pietradura
Japanische Satsuma-Vase, um 1920